Lizenziert Ihr auch Schriften?
Auch wenn wir uns Bildbeschaffer nennen: Ja, wir können auch Fonts! Ehrlich gesagt haben wir uns anfangs geziert, weil die Lizenzen bei Schriften ein bisschen anders ticken als bei Bildern. Nicht, dass die Lizenzen der Bildagenturen selbst erklärend wären – bei Fonts gelten andere Regeln vor allem deshalb, weil Schriften ja eher eine Software sind, die installiert werden müssen – und damit wird dann erst gestaltet. Anders als bei einem Foto, das ja ein fertiges „Endprodukt“ ist.
Wenn Sie uns fragen, ob wir Schriften lizenzieren können, dann müssen wir immer ein paar Gegenfragen stellen:
- Wer arbeitet mit den Schriften? Und wie viele? Agentur oder End-Kunde?
Meist darf die Agentur dem Kunden nicht einfach den Font schicken – viele Anbieter verlangen dann eine neue Lizenz. - Desktop-Font oder Web-Font? Der eine wird nach Anzahl der Rechner lizenziert, auf denen die Schrift installiert wird, den anderen kann man oft nach Anzahl der Seitenzugriffe oder auch mit zeitlich unbefristeten Lizenzen erwerben - Manchmal gibt es je nach Anbieter noch weitere Lizenzierungsmöglichkeiten.
- Welche Medienkanäle werden genutzt? Hier unterscheiden einige Schriften-Anbieter sogar nach Websites, Mobile Apps, EPub… Viele Kanäle, die wir im Bildbereich eher als „Digital“ zusammenfassen.
- Bilder lassen sich mit entsprechender Lizenz auf dem Server, in der DAM speichern – bei Fonts stellt sich noch die Frage, ob ein Server auch automatisch Dokumente mit der Schrift generiert – PDF-Rechnungen, Web2Print etc.
Ein Bild ist ein Bild ist ein Bild – aber ein Font kommt noch in mehreren Schriftschnitten daher. Und nicht jede Schrift gibt es auch in Italic, Semi Bold oder Bold Italic. Einige Schriftendesigner nehmen es auch nicht ganz genau mit Umlauten und Sonderzeichen – das kann auch mal eng werden.
Es gibt eine große Auswahl an Schriftanbietern, viele bekannte und erprobte wie z.B. www.myfonts.com oder www.linotype.com, aber auch viele Schriftagenturen, bei denen erst die AGBs geprüft werden müssen. Das machen wir gern – natürlich für kleines Salär.
Was wir als Bildbeschaffer insbesondere bei neuen Schriftanbieten klären müssen: Dürfen wir Bildbeschaffer generell im Namen unserer Kunden Schriften lizenzieren? Das ist meistens nicht unter den AGB einsehbar und muss daher angefragt werden, ansonsten gelten wir als Lizenznehmer und dürfen die Schriften nicht an Sie weitergeben. Dies betrifft zum Beispiel Adobe Stock (weil das nur über die Adobe Admin Console direkt geht) und Envato Elements oder andere, die über ein Abosystem lizenzieren.
Hier lassen wir Sie aber nicht im Regen stehen. Wir prüfen für Sie die benötigten Lizenzen und führen Sie durch den Lizenz-Dschungel.
Fragen Sie uns. Oder schicken Sie uns einfach eine Anfrage über unser Formular.
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