FontHaus

 
Wednesday, 19.04.2023

Wie stoßen wir Bildbeschaffer eigentlich auf neue Quellen, Themen oder Entwicklungen? Klar: Wir haben Augen und Ohren sperrangelweit offen. Jeden Tag. Aber oft kommen die Fragen auch von unseren Kunden.

So sind wir an das FontHaus geraten. Hört sich neu und deutsch an. FontHaus ist aber der älteste US-amerikanische Schriften-Händler und auch kein kleiner. Der Begriff Händler sei hier wichtig. Denn bei Schriften dachten wir früher an Monotype, Linotype oder URW – heute an MyFonts, Google und Adobe. Aber dies sind Schriften-Hersteller (Foundries). FontShop könnten wir als Mischung verstehen: Gegründet von Schriften-Herstellern, die auch Fremd-Marken mit vertreiben. Der Markt der Fonts ist genauso undurchschaubar wie der Markt der Bildagenturen. Bei 90.000 Schriften – inklusive derer von Monotype, Linotype und vielen anderen, wunderten wir uns, warum wir nicht schon früher mit FontHaus in Kontakt kamen.

So kam also die Frage zum FontHaus auf unseren Tisch: Können wir diese Schrift für den Einsatz auch mit großer Lizenz kaufen für Kino, TV und Out of Home? Online waren diese Lizenzen nicht kaufbar.

Wie sehen die Lizenzbedingungen von Schriften-Anbietern aus?

Wir prüften die Lizenzen. Das geht bei Bild-Lizenzen deutlich schneller als bei Fonts.

Lesen, Übersetzen, Verstehen der AGBs, Kommunikation mit dem Schriftenanbieter und die entscheidende Frage, dürfen wir (oder auch die Agentur) für Kunden lizenzieren?
Das kann gerne bis zu drei Stunden dauern, bis wir als Nicht-Juristen dem Kunden das Wesentliche aufbereiten können.

Gutes Zeichen: Der Support bei FontHaus ist 1A! Eine Seltenheit, leider. Kein Chatbot, keine Textbausteine oder schlichte Verweise auf Lizenz-Seiten. Online wurde die gewünschte Schrift zwar nicht mit der angefragten Lizenz angeboten, aber drei Tage nach der ersten Anfrage bekamen wir das GO. Eine individuelle Lizenz, ein passender Preis – und dem Werbeclip stand nichts mehr im Weg.

Was macht Lizenzen für Schriften so schwierig?

Im Gegensatz zu schlichten JPGs der Bilder sind Schriften ein Stück Software, die für Gedrucktes, PDFe, Filme und Webseiten genutzt werden. Werbeagenturen und End-Nutzer müssen also jeden Rechner mit einer Lizenz bestücken, die die Software einsetzen. Wichtig: Wenn die Agentur lizenziert, darf sie auch keine Desktop-Lizenzen an den Kunden weitergeben. Möchte der Kunde selbst die Schrift einsetzen, dann müsste er neu lizenzieren. Was eine Agentur gestaltet, muss sie oft an den Kunden weitergeben, und zwar mittlerweile nicht nur als das druckfähige, geschlossene PDF, sondern auch als offene InDesign-Datei. Schneller Tipp: Geben Sie, wenn schon, nur die offene Gestaltungs-Datei weiter und nie die verknüpften Bild-, Film-, Audio- oder Fonts-Dateien, denn praktisch alle Anbieter „von kreativem Content“ verbieten genau diese Weitergabe der Original-Dateien ohne entsprechende Lizenz.

Bei Web-Schriften wird es allerdings kompliziert, da hier gerade eine Abmahnwelle läuft.
Hintergrund: Wenn Sie nicht mit den Klassikern Arial, Helvetica, Verdana, Times New Roman oder den anderen Standard-Schriften arbeiten wollen, müssen Sie (bzw. der Browser der „Lesenden“) die andere Schrift extra laden. So wie hier die Google Schrift Signika, die Sie gerade lesen. Wir haben diese Schrift auf unseren Server geladen, weil wir wussten, dass wir damit eine Abmahnung vermeiden. Wer das nicht weiß, lässt die Schrift von Google (oder den anderen Anbietern) laden – wobei Google (…) dabei die IP-Adressen der Lesenden erfährt. Es gibt sogar „Pay-as-you-go“-Lizenzen für Web-Schriften, bei denen Sie nur für tatsächliche Aufrufe bezahlen müssen. Schwierig wird´s, wenn der Anbieter nicht in der EU sitzt. Google als US-Unternehmen liegt nicht in Europa und dass die IP-Adressen der Lesenden den EU-Raum verlassen, müsste in der Datenschutz-Vereinbarung stehen. Tut es das nicht, können Sie mit einer Abmahnung einer Privatperson (oder einer Kanzlei, die eine Privatperson vertritt) mit einer Bagatell-Strafe von EUR 100,- samt fallstrickreicher Unterlassungserklärung rechnen. Bei den Schriften-Abmahnungen geht es also um den Datenschutz wegen der übertragenen IP-Adresse an den Server, von dem aus die Schrift eingebettet wurde.

Suchen Sie mal nach „Abmahnung Schriften“.

Umso wichtiger ist es, sich die Lizenzen der Anbieter zu Gemüte zu führen. Als Faustregel gilt: Je günstiger der Anbieter bis kostenlos wie bei Google, umso genauer sollten Sie die AGB studieren – oder unser Expertise vertrauen.

Sind die Bildbeschaffer auch Schriftenbeschaffer?

Ja, genau. Es geht um Lizenzen, genauer: Nutzungsrechte für Content. Uns ist wichtig, dass wir Ihnen den richtigen Content mit der richtigen Lizenz beschaffen. Das Recherchieren einzelner Fonts oder Audio-Dateien ist zwar schwieriger als bei Bildern, aber wir suchen nach den richtigen Quellen und prüfen, welche Lizenz für Ihre Nutzungen passt. Im Zweifel rückversichern wir uns über unsere juristische Beratung, da wir selbst keine Juristen sind. Wir sind ja auch keine Programmierer und unterstützen Sie dennoch bei der Suche der richtigen Medienverwaltung.


Veröffentlicht am Wednesday, 19.04.2023 13:04
Kategorien: Agentur des Monats Schriften FontHaus Fonts

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