Achtung Abmahnungen

 
Tuesday, 10.01.2017

Das Thema Abmahnungen wird zu einem immer komplexeren Feld und sorgt selbst bei den erfahrensten Marketingspezialisten für ein flaues Gefühl im Bauch. Verschiedene Gerichtsurteile und Klagen aus den verschiedensten Richtungen feuern die Verunsicherung noch an.

So kann schon verurteilt werden, wer nur auf eine Internetseite verlinkt, die unlizenzierte Inhalte aufweist. Ein entsprechendes Urteil hat es gerade am Landgericht Hamburg gegeben.

Haftung für verlinkte Inhalte

Ein Websitebetreiber wurde wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt, weil er auf eine andere Seite verlinkt hat, auf der wiederum ein illegal genutztes Foto veröffentlicht worden war. Der Verlinkende wurde also zur Rechenschaft gezogen für eine unrechtmäßige Verwendung, die er selbst gar nicht begangen hat.

Von diesem Präzedenzfall ausgehend heißt das: Wer Internetseiten mit Gewinnabsicht betreibt, also kommerziell nutzt, und in diesem Kontext auf weiterführende Seiten verlinkt, ist in der Verantwortung zu klären, ob die dort verwendeten Bilder rechtmäßig genutzt werden. Verwirrenderweise gilt das wiederum aber nur, wenn von diesem nicht irgendwo im Netz bereits eine legale Version im Umlauf ist. Dann ist nämlich davon auszugehen, dass durch die Verlinkung kein neuer Personenkreis Zugriff auf das Bild erhält – und der Verlinkende wird nicht zur Haftung herangezogen.

Haftung für Webdesigner

Besondere Vorsicht sollten auch Webdesigner und andere Auftragskreative walten lassen. So wurde ein Webdesigner in Oldenburg auf anteiligen Schadenersatz verklagt, weil er einen vom Kunden bereitgestellten Kartenausschnitt nicht auf entsprechende Lizenzen überprüft hat. Ähnliches ist einem Webdesigner vor dem LG Bochum passiert. Er hatte Bilder aus einem Fundus genutzt, ohne sicherzustellen, dass diese dafür lizenziert sind.

Hinsichtlich der rechtmäßigen Nutzung von Bildern auf Websites sind demnach auch Webdesigner in der Pflicht, die Urheberrechtslage zu überprüfen und auf Verstöße gegebenenfalls rechtzeitig hinzuweisen.

Abmahnungen als Einnahmequelle

Auch das hört man immer öfter: So manch ein Fotograf entdeckt die Abmahnung als potenzielle Einnahmequelle. Einer unserer Kunden erzählte beispielsweise von einem Fotografen, der bereits seit vielen Jahren für das entsprechende Unternehmen tätig ist – ohne dazugehörigen Vertrag, was der Fotograf selbst seinerzeit mit der Bemerkung abgelehnt hatte, dass „sie so etwas doch auch zuvor nie gebraucht hätten". Jetzt mahnt er das Unternehmen wegen fehlender Namensnennung ab. Juristisch wird er damit wohl nicht durchkommen, denn aus der Gewohnheit dürfte ein Gewohnheitsrecht geworden sein - aber er hat ganz bestimmt diesen Kunden verloren. Ähnliche Erfahrungen machen Juristen in den Stockagenturen. Es sei auffällig, dass sich gerade jene Fotografen, deren Umsätze rückläufig sind, plötzlich mit Abmahnungen bemerkbar machten, heißt es.

Sogar die Creative Commons Lizenzen - eigentlich dafür entwickelt, auch Laien Bilder zur Verfügung zu stellen - werden von dubiosen Abmahnern genutzt: Wurde früher mit der CC-Lizenz nur die "Namensnennung" verlangt, schreibt die CC-Lizenz in der vierten Version vor: "Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden." Im letzten Jahr begannen zwei Fotografen, abzumahnen, wenn auch nur der Link zur Lizenz nicht gesetzt wurde.

Und dann gibt es noch die, die als Fotografen mit den Bildern anderer werben. Wir haben beispielsweise ein Hochzeitsmotiv gefunden, das bei Pixabay mit CCO-Lizenz frei verfügbar ist. Zahlreiche Hochzeitsfotografen haben dieses Motiv auf ihrer Website eingebunden. Wir fragen uns einerseits: Muss das sein, sich mit fremden Federn zu schmücken, wenn man doch eigentlich für sich werben will? Und andererseits: Wer blickt da noch durch und wie soll man das überhaupt ernst nehmen?

Auf dem Laufenden bleiben - mit unseren Seminaren

Trotzdem: Ernst nehmen ist das einzige, was wir tun können. Denn auf dem Gebiet der Abmahnungen wird sich auch künftig eine Menge tun und wie die oben beschriebenen Gerichtsurteile zeigen, ist nichts, was für uns eben noch eindeutig war, auch künftig so klar.

Wir empfehlen deshalb immer wieder gerne die Teilnahme an unseren Seminaren. Nicht, weil wir dort alle Fälle lösen können. Wohl aber, um für etwas mehr Sicherheit im Umgang mit Bildern zu sorgen. Unsere Teilnehmer sind nach einem Seminartag auf jeden Fall in der Lage, kritische Situationen richtig zu bewerten und souverän zu handeln.

Bild: westend61 / Gerald Nowak


Veröffentlicht am Tuesday, 10.01.2017 09:01
Kategorien: Thema des Monats Bildrechte Urheberrecht Kostenlose Bilder Abmahnung Urheber Unerlaubte Nutzung Lizenz

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